Balkon-Bruno

Balkonkraftwerk anmelden: das Marktstammdatenregister Schritt für Schritt

Für ein Steckersolargerät ohne Speicher gibt es seit Mai 2024 nur noch eine Anmeldung: im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das dauert etwa eine Viertelstunde.

Stand: 6. November 2026

Kurz gesagt

  • Wo: nur im Marktstammdatenregister (marktstammdatenregister.de). Der Netzbetreiber wird darüber informiert.
  • Wann: spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme. Inbetriebnahme ist in der Regel das erste Einstecken.
  • Was nicht: Eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber kann für Geräte bis 800 VA und 2.000 Wp nicht verlangt werden (§ 8 Abs. 5a EEG). Ausnahme in der Praxis: Speicher, dazu unten mehr.

Das brauchst du vorher

  • Datum, an dem du das Gerät zum ersten Mal eingesteckt hast
  • Modulleistung aller Module zusammen in Watt peak (steht auf dem Typenschild der Module)
  • Leistung des Wechselrichters in VA bzw. W (Typenschild oder Datenblatt; maßgeblich ist der höchste einstellbare Wert)
  • Nummer deines Stromzählers (steht auf dem Zähler und auf der Stromrechnung)
  • eine E-Mail-Adresse für das Benutzerkonto

Schritt für Schritt

  1. Benutzerkonto anlegen. Auf marktstammdatenregister.de ein Konto erstellen und die E-Mail bestätigen. Dabei legst du dich als Anlagenbetreiber an, als Privatperson.
  2. Vereinfachtes Formular wählen. Für Balkonkraftwerke gibt es seit 1. April 2024 eine verkürzte Registrierung („steckerfertige Solaranlage“).
  3. Standort angeben. In der Regel deine Wohnadresse.
  4. Technik eintragen. Inbetriebnahmedatum, Modulleistung (höchstens 2.000 W) und Wechselrichterleistung (höchstens 800 VA), Betriebsstatus „In Betrieb“.
  5. Speicher? Hast du einen, gibst du ihn mit an. Die Hilfe des Registers sagt, dass Speicher gemeinsam mit dem Balkonkraftwerk registriert werden.
  6. Absenden und Bestätigung speichern. Du bekommst eine Registernummer (beginnt mit SEE). Die brauchst du später, etwa für die Versicherung oder einen Förderantrag.

Die genaue Reihenfolge der Felder kann sich ändern. Im Zweifel gilt die Hilfe des Registers (Handbuch zur vereinfachten Registrierung, siehe Quellen).

Und der Netzbetreiber?

Ohne Speicher musst du nichts weiter tun. Manche Netzbetreiber haben auf ihren Seiten noch Formulare oder Texte aus der Zeit vor 2024. Was dein Netzbetreiber schreibt und ob das noch aktuell ist, steht in unserer Netzbetreiber-Übersicht.

Mit Speicher ist es derzeit anders: Nach Auskunft der Verbraucherzentrale musst du ihn zusätzlich beim Netzbetreiber melden, vereinfacht mit dem Formular F.1.2 nach VDE-AR-N 4105. Mehr im Speicher-Ratgeber.

Und der Zähler?

Den musst du nicht beantragen. Hast du noch einen alten Drehscheibenzähler, darf das Balkonkraftwerk trotzdem sofort laufen. Den Tausch gegen einen digitalen Zähler erledigt der Messstellenbetreiber. Details im Artikel zum Stromzähler.

Häufige Fragen

Was kostet die Anmeldung im Marktstammdatenregister?

Nichts. Das Register der Bundesnetzagentur ist kostenlos.

Was passiert, wenn ich nicht anmelde?

Eine fehlende oder verspätete Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit nach Marktstammdatenregisterverordnung und Energiewirtschaftsgesetz. Der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 €. Wie oft das bei Balkonkraftwerken tatsächlich verfolgt wird, ist nicht veröffentlicht.

Muss ich mein Balkonkraftwerk wieder abmelden, wenn ich umziehe?

Das Gerät ist mit Standort registriert. Bei Umzug oder Stilllegung änderst du den Eintrag im Register: Stilllegung am alten Standort, neue Registrierung am neuen.

Ich habe zwei kleine Sets. Melde ich beide an?

Ja, so wie sie verbaut sind. Am selben Zähler dürfen alle zusammen höchstens 800 VA und 2.000 Wp haben. Achtung: Geräte nach der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 mit Schuko-Stecker sind für nur ein Steckersolargerät pro Haushalt vorgesehen. Für zwei Sets vorher eine Elektrofachkraft fragen.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetzestexte, die Vorgaben deines Netzbetreibers und die Anleitung des Herstellers. Elektroarbeiten an der Hausinstallation nur durch eine Elektrofachkraft.