Balkon-Bruno

Steuern, Vergütung und Versicherung beim Balkonkraftwerk

Beim Kauf zahlst du keine Mehrwertsteuer, später keine Einkommensteuer. Geld für eingespeisten Strom gibt es allerdings auch nicht. Und die Versicherung solltest du kurz informieren.

Stand: 6. November 2026

Mehrwertsteuer: 0 %

Seit 2023 gilt für Solarmodule, die für den Betrieb wesentlichen Komponenten und Speicher ein Nullsteuersatz, wenn die Anlage an oder in der Nähe eines Wohngebäudes betrieben wird (§ 12 Abs. 3 UStG). Das schließt Balkonkraftwerke ein. Händler weisen deshalb meist 0 % aus.

Einkommensteuer: keine

Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen an Gebäuden sind bis 30 kWp je Wohneinheit steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Ein Balkonkraftwerk liegt weit darunter.

Einspeisevergütung: keine

Steckersolargeräte laufen in der sogenannten unentgeltlichen Abnahme. Was du nicht selbst verbrauchst, fließt ins Netz, ohne dass du dafür Geld bekommst. Eine Vergütung wäre nur möglich, wenn du das Gerät als normale Anlage beim Netzbetreiber anmeldest. Laut Bundesnetzagentur steht der Aufwand dann in der Regel außer Verhältnis zu den kleinen Beträgen.

Versicherung

  • Hausrat: Laut Versichererverband GDV sind Balkonkraftwerke seit Ende 2023 in den Musterbedingungen der Hausratversicherung enthalten. Neuere Verträge decken etwa Sturm, Hagel, Feuer und Diebstahl meist ab, oft mit Höchstgrenzen. Ältere Verträge beim Versicherer prüfen lassen.
  • Haftpflicht: Die private Haftpflicht deckt Schäden, die das Gerät bei anderen anrichtet, etwa wenn ein Modul herunterfällt.
  • Melden: Gib beiden Versicherungen nach der Inbetriebnahme Bescheid und heb die Bestätigung auf. Vermieter fragen oft danach.

Eine eigene Photovoltaik-Versicherung braucht ein Balkonkraftwerk nach Einschätzung des GDV nicht.

Häufige Fragen

Muss ich das Balkonkraftwerk in der Steuererklärung angeben?

In der Regel nicht. Einnahmen und Entnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen an Wohngebäuden sind nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei, und ein Balkonkraftwerk erzielt ohnehin keine Einnahmen.

Gilt der Nullsteuersatz auch für Zubehör?

Begünstigt sind Module, die für den Betrieb wesentlichen Komponenten und Speicher. Nach Berichten zum BMF-Schreiben vom 15.08.2024 zählen auch Halterung und Einspeisesteckdose dazu, auch wenn sie einzeln gekauft werden.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetzestexte, die Vorgaben deines Netzbetreibers und die Anleitung des Herstellers. Elektroarbeiten an der Hausinstallation nur durch eine Elektrofachkraft.