Balkon-Bruno

Balkonkraftwerk anmelden bei e-netz Südhessen

e-netz Südhessen AG: Strom- und Gasnetze in 63 Kommunen Südhessens zwischen Rhein, Main und Neckar. Gehört zu ENTEGA.

Angaben des Netzbetreibers geprüft am 6. November 2026

Check mit e-netz Südhessen starten

Was e-netz Südhessen dazu sagt

  • Bis 800 W nur MaStR, auch mit Batteriespeicher; kein separates Formular
  • Bei nötigem Zählertausch meldet sich der Netzbetreiber, Kunde muss nichts tun
  • Kontakt: 06151 701-5050, balkonkraftwerk@e-netz-suedhessen.de

Zusammenfassung in eigenen Worten. Maßgeblich ist die Seite von e-netz Südhessen.

Was rechtlich gilt

  1. Grenzen: bis 800 VA Wechselrichter (höchster einstellbarer Wert) und 2.000 Wp Module, alle Geräte am selben Zähler zusammen.
  2. Anmeldung: nur im Marktstammdatenregister, spätestens einen Monat nach dem ersten Einstecken. e-netz Südhessen wird darüber informiert.
  3. Zähler: Der vorhandene Zähler darf bis zum Tausch bleiben (für Geräte, die seit dem 16. Mai 2024 laufen). Den Tausch organisiert der Messstellenbetreiber, ein digitaler Zähler darf höchstens 25 € im Jahr kosten.
  4. Speicher: zusätzlich beim Netzbetreiber melden (Formular F.1.2), solange die Regeln für Speicher nicht vereinfacht sind.

Quellen: § 8 EEG (Anschluss, Steckersolargeräte Abs. 5a) · § 10a EEG (Messstellenbetrieb) · Verbraucherzentrale: Gesetze und Normen für Steckersolar (Stand 21.10.2026)

Was ein Balkonkraftwerk in Hessen bringt

Ausrichtung800 Wp: Strom/Jahr1.800 Wp: Strom/Jahr800 Wp: gespart1.800 Wp: gespart
Süd, senkrecht am Geländer580 kWh1.220 kWh125 €170 €
Süd, 30° aufgeständert810 kWh1.540 kWh150 €190 €
Ost/West, 30° geteilt640 kWh1.380 kWh150 €190 €
West, senkrecht390 kWh870 kWh105 €170 €

Hessen, 800-VA-Wechselrichter, Haushalt mit 2.500 kWh im Jahr, Strompreis 37,3 ct/kWh, ohne Speicher und ohne Verschattung. So rechnen wir.

Mehr zum Ertrag in Hessen

Häufige Fragen

Muss ich mein Balkonkraftwerk bei e-netz Südhessen anmelden?

Ohne Speicher nicht. Bis 800 VA Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung genügt der Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats. e-netz Südhessen erfährt darüber von deinem Gerät. Eine zusätzliche Meldung kann der Netzbetreiber nach § 8 Abs. 5a EEG nicht verlangen.

Was ist mit einem Speicher im Netz von e-netz Südhessen?

Den Speicher trägst du im Marktstammdatenregister mit ein. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale ist derzeit zusätzlich eine Meldung beim Netzbetreiber nötig, vereinfacht mit Formular F.1.2 nach VDE-AR-N 4105, solange Erzeugung und Speicher zusammen höchstens 800 VA abgeben.

Welchen Netzbetreiber wähle ich im Marktstammdatenregister?

Den, an dessen Netz dein Hausanschluss hängt. Er steht auf der Stromrechnung (oft unter „Netzbetreiber“ oder bei den Netzentgelten) und ist nicht dasselbe wie dein Stromanbieter.